Wie oben bereits angedeutet, erwerben Sie mit der monatlichen Nutzungsgebühr nicht nur das Nutzungsrecht für den Leasinggegenstand, sondern auch eine Reparaturkostenabsicherung für die gesamte Vertragslaufzeit und eine Austausch-/ Erweiterungsoption. Wenn das geleaste Gerät einen von Ihnen nicht verschuldeten Defekt aufweist, werden die anfallenden Reparaturkosten vom Leasinggeber übernommen. Auch bei Verschleiß findet eine Kostenübernahme statt.
Die Austausch- und Erweiterungsoption eröffnet Ihnen bereits nach 6 monatiger Vertragslaufzeit die Möglichkeit, einen Geräteaustausch, bzw. eine Erweiterung vorzunehmen. Der Austausch und die Erweiterung erfordern im Regelfall eine höhere Leasingrate. Gerne unterbreiten wir Ihnen im Bedarfsfall ein Angebot.